Richtlinien

Am 07.07.2017 wurden die allgemeinen Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen verabschiedet.

1. Grundsätzliches

Das ReferentInnen-Honorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße kann ein Honorar von 60,– € / Doppelstunde dienen (1 DST = 90 Minuten).
Für die Bezuschussung werden nur ReferentInnenkosten berücksichtigt, d. h. Honorar, Fahrtkosten, Spesen, Geschenke.
Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch einen Verwendungsnachweis mit Referentenquittung und sonstigen Belegen belegt werden. Bei Veranstaltungen, die länger als 3 Stunden dauern bitte zusätzlich ein inhaltliches Programm einreichen. Alle Formulare können Sie hier herunterladen.

2. Zuschusshöhe 

30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträgen)

15,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen

3. Besondere Inhalte und Themen

Wenn es die Finanzlage der Regionalen KEB Dingolfing-Landau zulässt, können für profilierte Bildungsveranstaltungen der Pfarrgemeinden oder Verbände bis zu 100% des Defizits von der KEB Wunsiedel übernommen werden. Sprechen Sie auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit uns! Dann können wir einen Sonderzuschuss vereinbaren.

Für alle Halbtages-, Tages- bzw. Wochenendseminare können max. 5 DST/Tag angesetzt werden, also max. 150,– € Zuschuss/Tag.

Zusätzlich können 8,– € Zuschuss/Teilnehmer/in und Tag, max. 240,– € Zuschuss/Tag, für Verpflegung und Übernachtung angesetzt werden.

Bildungswochenenden für Familien mit Kindern können zusätzlich aus dem Familienfond der Diözese gefördert werden. Informationen erteilt der Bischöfliche Beauftragte für Erwachsenenbildung der Diözese unter der Telefon: 09402 / 93 54 21 bzw. Email: wstoeckl.keb(at)bistum-regensburg.de

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