Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vortrag

In gesunden Tagen bereits Regelungen treffen, die im Falle einer schweren Krankheit oder im Alter von Angehörigen und Ärzten zu beachten sind, um selbstbestimmt bis zum Ende leben zu können: Darum geht es in einer Veranstaltung des Betreuungsvereins des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)Amberg. Der Betreuungsverein ist gesetzlich verpflichtet, die Bevölkerung in Amberg und im Landkreis über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu informieren, die beiden Bausteine einer umfassenden Vorsorge für den Fall der Entscheidungs- unfähigkeit. In einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Vertrauensperson, die die gesetzliche Vertretung in allen darin festgelegten Aufgabenbereichen übernimmt. In einer Patientenverfügung legt man konkrete Behandlungswünsche fest für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann. Was viele nicht bedenken: Auch wenn es Angehörige gibt, die sich kümmern, rechtsverbindliche Erklärungen dürfen sie nur abgeben, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Ohne Vorsorgevollmacht erfolgt die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht. So kann es passieren, dass fremde Menschen über das eigene Leben entscheiden und unnötige Kosten entstehen.

Referent:

Christian Hantke, Notar

Veranstaltungsnr. 2-28457
Datum Mi 22.01.2025, 18:00 - 19:45 Uhr
Ort Alte Kaserne, Dekan-Hirtreiter-Straße 5, 92224 Amberg
Veranstalter SKF mit KEB
Anmeldung Keine Anmeldung erforderlich

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